Allgemein

Begleiterscheinungen

Seit innerhalb der EG bei der Auslieferung einer Maschine eine Betriebsanleitung verlangt wird, nutzen immer mehr Kunden ihr Recht, aufgrund fehlender Betriebsanleitungen:

  • Zahlungen zu verzögern.
  • Maschinenabnahmen zu verweigern.

Der Hersteller ist verpflichtet, den schriftlichen Nachweis dafür zu erbringen, dass

  • alle Gefährdungen und Risiken, soweit möglich, erfasst und beseitigt wurden.
  • auf Restgefahren in der Betriebsanleitung hingewiesen wird.

Die Technische Dokumentation wird zu einem juristischen Faktor. Vor der Auslieferung ist festzulegen, wie der Benutzer mit der Maschine umzugehen hat.

  • Ist diese Dokumentation nicht komplett erstellt, lassen sich für den Benutzer sehr leicht Schadensersatzforderungen ableiten.
  • Die Aufsichtsbehörden verlangen eine innerbetriebliche Dokumentation als Nachweis für den ausgelieferten Sicherheitsstandard.

Aufgaben der Betriebsanleitung

Warnhinweise informieren den Betreiber über Restgefahren, die konstruktiv oder durch Schutzeinrichtungen nicht zu beseitigen sind.

Ein verständlicher Aufbau und eine benutzergerechte Formulierung ermöglichen dem Anwender einen hohen Nutzungsgrad der Maschine. Dies entlastet den Kundendienst und unterstützt Ihre Mitarbeiter bei Bestellungen und Reparaturen. Es bietet ebenfalls bei eventuellen Übersetzungen eine entscheidende Grundlage für eine rechtlich einwandfreie und dennoch preisgünstige Durchführung.

Der didaktische Aufbau von Betriebsanleitungen erzeugt beim Anwender einen Lernprozess, der sich durch eine kürzere Einlernphase bemerkbar macht. Ein durchdachtes Layout der Texte und eine optimale Präsentation in gebundener Form oder Abheftung in entsprechenden Firmenordnern unterstützen Ihren Vertrieb beim Kunden und auf Messen.